Fahrzeugabholung durch Dritte

Das Szenario: Nach der Einstellung eines Verkaufsinserats erhalten Sie einen Anruf von einem Interessenten, der Ihr Fahrzeug kaufen möchte. Allerdings könne er es nicht selbst abholen, sondern möchte eine Spedition mit der Abholung beauftragen. Um Vertrauen zu gewinnen, schlägt er vor, Ihnen vorab eine Zahlungsbestätigung eines Online-Bezahlsystems zuzuschicken. Beim Übergabetermin wird das Auto dann durch den beauftragten Spediteur abgeholt und in der Regel eine entsprechende Bestätigung ausgehändigt. Im Nachhinein bestreitet der Betrüger jedoch, das Fahrzeug jemals erhalten zu haben und friert das vermeintlich überwiesene Geld ein. In diesem Fall wird der grundsätzlich sinnvolle Käuferschutz des Online-Bezahlsystems durch die Betrüger ausgehebelt. Da der Verkäufer anhand der Bestätigung der Spedition jedoch nicht eindeutig nachweisen kann, dass der Käufer das Auto erhalten hat, wird diesem im Regelfall nach einigen Wochen das Geld zugesprochen. Sollte ein vermeintlicher Käufer dieses Verfahren vorschlagen, sprechen Sie aktiv die Problematik an.

Doppelter Betrug!

Eine weitere Variante dieser Masche ist, dass der vermeintliche Käufer sich bei dem persönlichen Treffen mit dem Verkäufer zum Abschluss des Kaufvertrages bzw. zur Fahrzeugübergabe durch einen Dritten vertreten lässt. Als Legitimation werden vom Vertreter eine gefälschte Vollmacht und Kopien der Ausweispapiere des angeblichen Käufers dem Verkäufer vorgelegt. Die Ausweispapiere gehören meist einem Dritten, dem diese zuvor gestohlen worden sind. Weiterhin wird als Nachweis der Kaufpreiszahlung eine gefälschte Bestätigung/Quittung der Überweisung des Kaufpreises per E-Mail gezeigt. Sodann wird das Fahrzeug an einen weiteren ahnungslosen Käufer weiterverkauft, der jedoch kein Eigentum an dem Fahrzeug erwerben kann und es an den ursprünglichen Eigentümer herausgeben muss.

Mit dieser Masche wird sowohl der ursprüngliche Verkäufer betrogen, der nicht den Kaufpreis erhält, als auch der nachfolgende Käufer, der trotz Kaufpreiszahlung kein Fahrzeug erhält bzw. dieses wieder herausgeben muss.

  • Bestehen Sie in jedem Fall auf eine persönliche Fahrzeugübergabe mit Unterzeichnung eines schriftlichen Kaufvertrags und anschließender Barzahlung. Lässt sich Ihr Gegenüber nicht darauf ein, sollten Sie skeptisch werden und den Kontakt abbrechen.
  • Überprüfen Sie bei Privatverkäufen immer, ob der Verkäufer als Halter in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist oder ob er zum Fahrzeugverkauf berechtigt ist. Die Angabe des Verkäufers, er sei ein gewerblicher Zwischenhändler und die Tatsache, dass er im Besitz der Fahrzeugpapiere und der Fahrzeugschlüssel ist, lässt diese Überprüfungspflicht des Käufers nicht entfallen.
  • Eine Bestätigung einer Überweisung ist nicht gleichbedeutend mit einer tatsächlichen Zahlung und kann leicht gefälscht werden!

Weitere gängige Betrugsmethoden, auf die Käufer achten sollten:

Die verschwiegene Fahrzeughistorie
Gefälschte Seriositätsbestätigung
Besichtigung und Übergabe
Gefälschte Dokumente
Gefälschte E-Mails
Vorsicht bei Vorkasse

Weitere gängige Betrugsmethoden, auf die Verkäufer achten sollten:

Reparaturkostenbetrug
Versicherungsbetrug
Kauf per E-Mail-Bestätigung
Notar auf Vorkasse
Der Konto-Trick
Nie digitale Dokumente
Vermittlungsmasche
Scheckbetrug