Das Szenario: Ein Kaufinteressent aus dem Ausland (häufig auch ein angeblicher Händler) möchte das Auto kaufen. Ein Kaufvertrag wird geschlossen. Zur Übergabe will der Käufer einen Kfz-Sachverständigen schicken, der das Auto bar bezahlen und mitnehmen soll, wenn es keine gravierenden Mängel hat.
Der Interessent erklärt, dass ein Wettbewerbsgesetz die notarielle Beglaubigung des Kaufvertrags vorschreibt. Die Kosten dafür muss angeblich der Verkäufer tragen. Vorschlag des Interessenten: Die Notargebühren werden auf den Kaufpreis aufgeschlagen und später von ihm zurückerstattet. Kurz vor dem Übergabetermin mit dem Sachverständigen bekommt der Verkäufer dann eine Rechnung von einem Notar im Ausland und soll die Gebühr vorab überweisen.
So verhalten Sie sich richtig:
Wenn Sie diese „Notargebühren” überweisen, ist ziemlich sicher, dass sich weder der interessierte Käufer noch der Sachverständige noch einmal bei Ihnen melden. Die gezahlten Gebühren sehen Sie nie wieder.
Weitere gängige Betrugsmethoden, auf die Käufer achten sollten:
Die verschwiegene Fahrzeughistorie
Gefälschte Seriositätsbestätigung
Besichtigung und Übergabe
Gefälschte Dokumente
Gefälschte E-Mails
Vorsicht bei Vorkasse
Weitere gängige Betrugsmethoden, auf die Verkäufer achten sollten:
Fahrzeugübergabe an Dritte
Reparaturkostenbetrug
Versicherungsbetrug
Kauf per E-Mail-Bestätigung
Der Konto-Trick
Nie digitale Dokumente
Vermittlungsmasche
Scheckbetrug