Ausländische Vermittlungsfirma

Das Szenario: Nach dem Einstellen Ihres Inserats im Internet erhalten Sie eine SMS oder eine E-Mail mit der Aufforderung, Kontakt zu einer Vermarktungsfirma – meist mit Sitz im Ausland – aufzunehmen. Diese gibt vor, Kaufinteressenten zu vermitteln und verlangt eine Vermittlungsgebühr zwischen 59 und 119 Euro. Die Vermittlung wird dabei nicht schriftlich garantiert. Oft dient als Absender eine bekannte Fahrzeugbörse oder die Dienstleistung wird angeblich vom ADAC empfohlen.

Es handelt sich hierbei um unseriöse Geschäfte oder Betrugsmaschen von Scheinfirmen.

Es gibt drei Variationen dieser „Vermittlungsmasche“:

Alternative 1: Bei einem Anruf wird Ihnen die Vermittlung von Kaufinteressenten angeboten. Wenn Sie sich damit einverstanden erklären, erhalten Sie wenige Tage später eine Rechnung über die Vermittlungsgebühr. Sie werden angemahnt, wenn Sie diese nicht bezahlen. Einen Käufer bekommen Sie aber nicht vermittelt.

Alternative 2: Nach dem Telefonat bekommen Sie sofort eine Rechnung über Vermittlungsgebühren, obwohl Ihnen noch kein Interessent vermittelt wurde.

Alternative 3: Nach dem Telefonat wird Ihnen ein Vertrag zugeschickt. Dieser regelt aber nicht – wie mündlich versprochen – die Vermittlung von Kaufinteressenten, sondern nur die Aufnahme in eine Datenbank (AGB beachten!).

So verhalten Sie sich richtig:

Online-Marktplätze sind effiziente Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer. Sie brauchen keine zusätzliche Vermittlungsfirma.

Weitere gängige Betrugsmethoden, auf die Käufer achten sollten:

Die verschwiegene Fahrzeughistorie
Gefälschte Seriositätsbestätigung
Besichtigung und Übergabe
Gefälschte Dokumente
Gefälschte E-Mails
Vorsicht bei Vorkasse

Weitere gängige Betrugsmethoden, auf die Verkäufer achten sollten:

Fahrzeugübergabe an Dritte
Reparaturkostenbetrug
Versicherungsbetrug
Kauf per E-Mail-Bestätigung
Notar auf Vorkasse
Der Konto-Trick
Nie digitale Dokumente
Scheckbetrug