Nach dem Einstellen Ihres Inserats erhalten Sie von einem Kaufinteressenten, meist aus dem Ausland, die Nachricht, dass er ihr Fahrzeug kaufen möchte. Ein Überprüfungsverfahren seiner Bank erfordere jedoch angeblich, dass Ihnen vor Überweisung des Gesamtbetrages zunächst zwei unterschiedliche Cent-Beträge überwiesen werden, deren Höhe – bzw. deren beigefügten Code – Sie im Anschluss dem Käufer mitteilen sollen.
Sie haben dem Verkäufer alle geforderten Daten übermittelt und im Anschluss wurde Ihnen von einem Online-Bezahldienst per Lastschrift wider Willen Geld abgebucht?
Was ist zu tun:
Melden Sie sich umgehend bei dem Bezahldienst, über den die Lastschrift durchgeführt wurde, und lassen Sie Ihr Bankkonto sperren. Erstatten Sie außerdem sofort Anzeige bei der Polizei.
Geld bereits abgerufen
- Sie haben Geld überwiesen bzw. einen Bargeldtransfer angewiesen, und der Empfänger hat das Geld auch schon erhalten.
Was ist zu tun:
- Kontaktieren Sie die Online-Fahrzeugbörse, über die Sie das Inserat gefunden haben. Diese zieht das Angebot umgehend aus dem Verkehr, um weiteren Schaden zu verhindern.
- Erstatten Sie bei der Polizei umgehend Strafanzeige. Suchen Sie dazu entweder Ihre örtliche Polizeidienststelle auf oder erstatten Sie online Anzeige. In beiden Fällen halten Sie bitte die für die Bearbeitung erforderlichen Details bereit. Die Online-Fahrzeugmärkte übergeben ausschließlich den Strafermittlungsbehörden auf Anfrage alle Daten, die zur Klärung des Falls beitragen.
- Bewahren Sie den gesamten Schriftverkehr mit dem Verkäufer in Ihrem E-Mail-Programm und zusätzlich in ausgedruckter Form auf.
- Als Automobilclub-Mitglied können Sie meist kostenfrei eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Dabei erhalten Sie wertvolle Tipps, wie weiter zu verfahren ist.