Nach dem Einstellen Ihres Inserats erhalten Sie per SMS, Kontakt-Formular oder E-Mail Nachricht einer Vermittlungsfirma, meist mit Sitz im Ausland, mit der Bitte um Kontaktaufnahme.
Angebot oder Vertrag zur Vermittlung eines Käufers
- Ihnen wird die Vermittlung eines Kaufinteressenten angeboten – bei erfolgreichem Fahrzeugverkauf sollen Sie pauschal oder abhängig von der Höhe des Verkaufspreises eine Vermittlungsgebühr an die Firma zahlen. Die Rechnung erfolgt dabei jedoch, bevor Sie das Auto tatsächlich verkauft haben.
- Sie erhalten einen Vertrag, der nicht die erfolgreiche Vermittlung eines Käufers, sondern nur die Aufnahme in eine Datenbank beinhaltet.
Was ist zu tun:
- Lassen Sie sich nicht auf das Vermittlungsangebot ein und unterlassen Sie die Kontaktaufnahme. Schicken Sie den Vertragsvordruck nicht zurück. Falls Sie unsicher sind, melden Sie sich per Kontaktformular oder telefonisch bei Ihrer Online-Fahrzeugbörse bzw. bei Ihrem Automobilclub und erkundigen Sie sich, ob der Anbieter dort bekannt ist und das Angebot als seriös gilt. Zahlen Sie keine Rechnungen oder Mahnungen, wenn eine Vermittlung noch nicht erfolgt ist oder wenn Sie den Vertrag nicht unterschrieben haben.
Forderung von Bankdaten und Testbeträgen bzw. eines Codes
- Nach dem Einstellen Ihres Inserats erhalten Sie von einem Kaufinteressenten, meist aus dem Ausland, die Nachricht, dass er ihr Fahrzeug kaufen möchte. Ein Überprüfungsverfahren seiner Bank erfordere jedoch angeblich, dass Ihnen vor Überweisung des Gesamtbetrages zunächst zwei unterschiedliche Cent-Beträge überwiesen werden, deren Höhe – bzw. deren beigefügten Code – Sie im Anschluss dem Käufer mitteilen sollen.
Was ist zu tun:
- Gehen Sie auf keinen Fall auf diese Forderung ein und teilen Sie diesem Kaufinteressenten weder Ihre Kontodaten noch die Höhe der beiden Cent-Beträge oder einen übermittelten Code mit!
Kontonummer / Testbeträge / Code bereits weitergegeben?
Was ist zu tun:
- Eröffnen Sie sofort ein PayPal-Konto (im Falle der zwei Testbeträge) bzw. ein Click-and-Buy-Konto (im Falle des Codes) und verknüpfen Sie Ihr Bankkonto mit eben diesem Bezahldienst-Konto. Ein Bankkonto kann nämlich nicht für mehrere Konten eines Bezahldienstes verwendet werden. Sollte eine Verknüpfung bereits nicht mehr möglich sein, weil Ihr Bankkonto bereits zu einem anderen Bezahldienst-Konto gehört, melden Sie sich umgehend bei dem Bezahldienst und lassen Sie Ihr Bankkonto für die Lastschrift sperren.
- Es wurde bereits Geld von Ihrem Bankkonto abgebucht? Hilfe finden Sie hier.
Notarkosten für Kaufvertrag werden vor Übergabe und Bezahlung fällig
- Ein Kaufinteressent, meist aus dem Ausland, möchte ihr Fahrzeug kaufen und dafür einen Sachverständigen schicken. Dieser soll das Fahrzeug nach Begutachtung in bar bezahlen. Der Kaufvertrag benötigt eine notarielle Beglaubigung. Die Kosten für den Notar müssen vor dem Übergabe-Termin entrichtet werden und sollen beim Kauf zurückerstattet werden.
Was ist zu tun:
- Gehen Sie nie in Vorleistung und zahlen Sie keine Notargebühren, bevor Sie das Fahrzeug übergeben und den Kaufpreis erhalten, auch wenn Ihnen eine spätere Rückerstattung versprochen wird. Falls Sie unsicher sind, melden Sie sich per Kontaktformular oder telefonisch bei Ihrer Online-Fahrzeugbörse bzw. bei Ihrem Automobilclub und erkundigen sich, ob der Anbieter dort bekannt ist und das Angebot als seriös gilt.
- Das Geld ist bereits überwiesen? Hilfe finden Sie hier.
Drohung mit Schadenersatzklage
- Sie sind im Kontakt mit einem Käufer, der darauf besteht, das Fahrzeug kaufen zu wollen und mit einer Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen droht.
Was ist zu tun:
- Lassen Sie sich nicht auf Einschüchterungen ein!
- Verkaufen Sie ihr Fahrzeug nicht, wenn Sie nicht von dem Handel überzeugt sind.
- Bewahren Sie den gesamten Schriftverkehr mit dem Käufer auf.
- Als Automobilclub-Mitglied können Sie meist kostenfrei eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Käufer ist verdächtig, Versicherungsbetrug zu begehen.
- Sie haben einem verdächtigen Käufer bereits Ihre Versicherungsdaten übermittelt. Der Käufer hat außerdem z. B. über die im Inserat eingestellten Bilder das Kennzeichen Ihres Autos erfahren und meldet evtl. einen fiktiven Schaden bei Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.
Was ist zu tun:
- Melden Sie den Verdacht Ihrer Versicherung. Diese wird alle ihrer folgenden Schadensanträge genauer prüfen, um einen Versicherungsbetrug zu verhindern.
Reparaturkostenbetrug
- Einige Tage nach dem Verkauf ruft eine Person beim Verkäufer an und behauptet, ein Freund des Käufers zu sein. Das Fahrzeug habe kurz nach dem Kauf einen Defekt gehabt und der Verkäufer soll nun die Reparaturkosten teilweise oder komplett tragen.
Was ist zu tun?
- Lassen Sie sich Name, Personalien und Rückrufnummer des Anrufers geben.
- Fragen Sie im Zweifel nach Details des Kaufabschlusses, die nur der Käufer und Sie kennen, und verlangen Sie die Vorlage einer Vollmacht. Wird der Anrufer auf diese Rückfragen hin aggressiv, sollten Sie misstrauisch werden.
- Kontaktieren Sie den Käufer, um die Geschichte zu verifizieren! Bevor Sie nicht mit dem Käufer oder einem wirklich glaubhaften Vertreter gesprochen haben, sollten Sie in keinem Fall Geld überweisen.
- Vorsicht, wenn Geld ins Ausland transferiert werden soll! Solche Transfers sind in der Regel nicht mehr rückgängig zu machen.
- Das Geld ist bereits überwiesen? Hilfe finden Sie hier.