Nach Besichtigung und Probefahrt sollten Sie sich über den Kaufpreis einigen, danach schließen Sie den Kaufvertrag ab.
Wichtige Hinweise:
- Verwenden Sie einen Musterkaufvertrag: Die Internet-Fahrzeugmärkte und der ADAC bieten Musterformulare zum Download.
- Fragen Sie nach möglichen Schäden: Der Verkäufer muss auf alle ihm bekannten Schäden hinweisen – dazu zählen auch reparierte Unfallschäden.
- Übergabe erst nach Vertragsabschluss: Halten Sie den Übergabetermin und teure Ausstattungsgegenstände im Vertrag fest.
- Übergabe aller wichtigen Dokumente: Verlangen Sie vom Verkäufer ausdrücklich alle wichtigen Fahrzeug-Dokumente.
Diese Dokumente müssen mit dem Auto übergeben bzw. kontrolliert werden:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Stilllegungsbescheinigung bei Fahrzeugen, die vor dem 1.10.2005 stillgelegt wurden) und Teil II. Bericht über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung (HU / AU), wenn das Auto älter als drei Jahre ist.
- Serviceheft: Vergleichen Sie die Angaben im Serviceheft mit der Kilometerlaufleistung auf dem Tacho.
- Personalausweis bzw. Reisepass des Halters: Überprüfen Sie, ob die Daten mit den Daten im Fahrzeugbrief übereinstimmen.
- Vollmacht des Halters, falls der Verkäufer nicht mit dem Halter im Fahrzeugbrief identisch ist.
Ob Sie Gewährleistung für das gekaufte Auto bekommen, hängt davon ab, von wem Sie das Fahrzeug erwerben. Privatverkäufer können im Vertrag die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Autohändler dagegen sind an die gesetzlich vorgesehene Gewährleistung gebunden. Diese beträgt mindestens 1 Jahr.
Achtung: Schwarze Schafe! Infos zu häufigen Betrugsmethoden finden Sie hier.
Weitere Dinge, die beim Musterkauf zu beachten sind:
Das Suchen und Finden
Die Kontaktaufnahme
Die Besichtigung
Die Bezahlung