Vertragsschluss per E-Mail

Das Szenario: Ein Kaufinteressent meldet sich auf Ihr Inserat. Unter dem Vorwand, den Besichtigungstermin für das Fahrzeug zu bestätigen, fordert er Sie auf, Ihre Adresse per E-Mail zu bestätigen oder ein „Ok“ zu versenden oder er schickt eine „Test-E-Mail“ mit der Bitte um Bestätigung.

Diese Mails sind in Wahrheit aber eine Kaufvertragsbestätigung – meist zu einem deutlich niedrigeren Preis als der tatsächliche Wert des Autos.

Sobald Sie die E-Mail abgeschickt haben, verlangt der Betrüger die Erfüllung des Vertrages, also den Verkauf des Autos zum (angeblich) vereinbarten geringeren Preis. Er droht, rechtliche Schritte einzuleiten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages zu verlangen, wenn Sie ihm das Auto nicht verkaufen wollen oder es inzwischen an jemanden anderen verkauft haben. Der Betrüger behauptet, mit Ihrer E-Mail einen Beweis für einen gültigen Kaufvertrag zu haben. In Ausnahmefällen kann der Betrüger damit vor Gericht sogar Recht bekommen.

So verhalten Sie sich richtig:

  • Seien Sie vorsichtig bei der Beantwortung von unaufgefordert erhaltenen E-Mails potenzieller Interessenten! Lesen Sie diese vor dem Antworten genau durch.
  • Nennen Sie in Ihren E-Mails alle Eckdaten aus Ihrem Inserat (Kaufsache, Kaufpreis etc.) und den Grund für Ihre E-Mail.
  • Bewahren Sie den E-Mail-Verkehr zwischen Ihnen und den Interessenten auf. So verringern Sie die Chance, dass Betrüger einen Ansatz finden, Ihre E-Mails als Bestätigung eines Kaufvertrags verstehen zu können.

Weitere gängige Betrugsmethoden, auf die Käufer achten sollten:

Die verschwiegene Fahrzeughistorie
Gefälschte Seriositätsbestätigung
Besichtigung und Übergabe
Gefälschte Dokumente
Gefälschte E-Mails
Vorsicht bei Vorkasse

Weitere gängige Betrugsmethoden, auf die Verkäufer achten sollten:

Fahrzeugübergabe an Dritte
Reparaturkostenbetrug
Versicherungsbetrug
Notar auf Vorkasse
Der Konto-Trick
Nie digitale Dokumente
Vermittlungsmasche
Scheckbetrug